Informationszentrale für den Steuerfahndungsdienst

Informationszentrale für den Steuerfahndungsdienst
nach Straftätern geordnete Steuer-Fahndungskartei, errichtet aufgrund einer Vereinbarung zwischen den Bundesländern beim Finanzamt Wiesbaden II. Aufgenommen werden nur Fälle überregionaler Bedeutung, daher i.d.R. keine Ordnungswidrigkeiten. Verhindert werden soll, dass Ermittlungen nach demselben Täter unabgestimmt nebeneinander herlaufen.

Lexikon der Economics. 2013.

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