- Informationszentrale für den Steuerfahndungsdienst
- nach Straftätern geordnete Steuer-Fahndungskartei, errichtet aufgrund einer Vereinbarung zwischen den Bundesländern beim Finanzamt Wiesbaden II. Aufgenommen werden nur Fälle überregionaler Bedeutung, daher i.d.R. keine Ordnungswidrigkeiten. Verhindert werden soll, dass Ermittlungen nach demselben Täter unabgestimmt nebeneinander herlaufen.
Lexikon der Economics. 2013.